BKA-Gesetz doch noch mehrheitsfähig?
Natürlich nur wenn man die Mehrheit anders definiert. Das will Schäuble jetzt machen, er plädiert für eine Grundgesetzänderung, nach der im Bundesrat nur "Ja"-Stimmen als Ja und "Nein"-Stimmen als Nein gewertet würden. Enthaltungen zählten so nicht mehr. Dies würde es im konkreten Fall des BKA-Gesetzes eine Mehrheit dafür bedeuten, nachdem sich ein Großteil wahrscheinlich enthalten wird.
Das ist mMn eine grobe Verletzung der Mehrheitsgesetze (allein schon derer mathematischer Natur) und ich hoffe nur, dass eine solche Idee dorthin kommt wo sie hingehört, nämlcih in den Papierkorb.
Via Spiegel-Online, heise.de